Anfrage-/Meldeformular für lokale Versorgungskonzepte (§ 42a, § 42b, § 42c EnWG)
Mit dem „Solarpaket I“ wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) stark erweitert, insbesondere durch die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) als schlankere Alternative zum klassischen Mieterstrom (§ 42a EnWG).
Der zuständige Verteilnetzbetreiber wird von uns ermittelt
1. Daten des Antragstellers / Anlagenbetreibers
Die juristische oder natürliche Person, die das Versorgungskonzept betreibt.
2. Anlagenstandort und Erzeugungsdaten
Angaben zur Stromerzeugungsanlage (meist Photovoltaik), die für das Konzept genutzt wird.
3. Auswahl des gesetzlichen Versorgungskonzepts (gemäß EnWG)
Bitte das zutreffende Modell ankreuzen.
4. Messstellenbetrieb und Messkonzept (gemäß VDE-AR-N 4100 / MsbG)
Um die eichrechtskonforme Abrechnung und Netznutzung sicherzustellen.
6. Einzureichende Anlagen
Um eine reibungslose Prüfung nach den geltenden VDE-Normen und Vorgaben zu gewährleisten, reiche ich/wir folgende Dokumente ergänzend ein: